Heilpädagogisches Gruppenangebot

Angebot

Das Heilpädagogische Gruppenangebot ist eine Maßnahme für eine Kleingruppe im Rahmen der Jugendhilfe und läuft im Rahmen des Hilfeplanverfahrens §36 SGB VIII. Es werden zwar teilweise Räume der OGTS mitgenutzt, stellt aber ein eigenes ambulantes Angebot dar. Ziel des Angebots ist die Integration in eine Großgruppe (OGTS). Das Angebot findet parallel zur OGTS statt und richtet sich nach deren Tagesablauf. Es ist somit in den schulischen Kontext eingebunden und unterliegt der schulischen Verantwortung. Eine Aufnahme ist nur über eine Antragstellung beim zuständigen Jugendamt möglich.

Teilnehmer:innen

In das Heilpädagogische Gruppenangebot werden max. 4 Kinder im Grundschulalter aus dem Personenkreis des § 35a SGB VIII aufgenommen.
 

Ziel

  • Bearbeitung von Entwicklungsdefiziten im emotionalen, psychosozialen und körperlichen Bereich
  • Bearbeitung auffälliger Verhaltensweisen, Entwicklung von alternativen Verhaltensstrategien
  • Förderung der Fähigkeit zu selbständigem und selbstverantwortlichem Handeln
  • Sicherung des Verbleibs im familiären Bezugssystem
  • Förderung im schulischen Bereich
Konkrete einzelfallbezogene Zielvereinbarungen werden im Rahmen und nach den Maßgaben des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII formuliert.

Inhalt

 
  • Lern- und Hausaufgabenhilfe
  • Anleitung zur Strukturierung der Lernsituation, Anleitung von sinnvollen Lerntechniken
  • Erarbeitung und Vermittlung sozialer Regeln, Sensibilisierung für Einhaltung dieser Regeln
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufs
  • Unterstützung und Hinführung zur Gesundheitsfürsorge: Körperpflege, Hygiene, Kleidung, äußeres Erscheinungsbild
  • Ermöglichen der Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten
  • Verpflichtende Ferienbetreuung in vielen Ferien (in der Regel Buß- und Bettag, Faschingsferien, eine Woche Oster- und Pfingstferien)

Struktur

Tagesstruktur mit Mittagessen, Hausaufgaben- und Lernzeit und verschiedenen Freizeitaktivitäten

Kosten

Die Kostenbeteiligung richtet sich bei der Eingliederungshilfe gemäß §§27, 35a und 45 des SGB VIII nach dem Einkommen und Vermögen sowie nach der Familiensituation und den familiären Belastungen der Erziehungsberechtigten und wird vom Jugendamt festgelegt.
Für Ferienbetreuung fallen eventuell zusätzliche Kosten für Veranstaltungen an.

Kosten für Schulbesuch:
  • 89 Euro Schulgeld pro Monat (11mal)
  • 25 Euro Busgeld pro Monat (11mal)

Personal

Pädagogisches und psychologisches Fachpersonal
 

Kontakt

Nicole Schulz
Tel. 08641 6279026
n.schulz@kjf-muenchen.de
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