Soziale Trainingsgruppen für Mittel- und Grundschule

Angebot

Die Sozialen Trainingsgruppen sind eine Maßnahme für zwei Kleingruppen (getrennt nach Grund- und Mittelschule) im Rahmen der Jugendhilfe mit Hilfeplanverfahrens nach §36 SGB VIII. Ziele der Angebote sind das Training von Sozialkompetenzen, um Schule und Alltag erfolgreich zu meistern und die Persönlichkeit jedes einzelnen weiterzuentwickeln, die Integration in eine Großgruppe (OGTS) und die Förderung von Selbständigkeit. Die Maßnahme ist in den schulischen Kontext eingebunden und unterliegt der schulischen Verantwortung. Eine Aufnahme ist nur über eine Antragstellung beim zuständigen Jugendamt möglich.

Teilnehmer:innen

In die Sozialen Trainingsgruppen werden maximal sechs Kinder bzw. Jugendliche im Grund- und Mittelschulalter aus dem Personenkreis der §§ 32 und 35a SGB VIII aufgenommen.
 

Ziel

  • Bearbeitung von Entwicklungsdefiziten im emotionalen, psychosozialen und körperlichen Bereich
  • Bearbeitung auffälliger Verhaltensweisen, Entwicklung von alternativen Verhaltensstrategien
  • Förderung der Fähigkeit zu selbstständigem und selbstverantwortlichem Handeln
  • Sicherung des Verbleibs im familiären Bezugssystem
  • Förderung im schulischen Bereich
Konkrete einzelfallbezogene Zielvereinbarungen werden im Rahmen und nach den Maßgaben des Hilfeplanverfahrens nach § 36 SGB VIII formuliert.

Inhalt

  • Lern- und Hausaufgabenhilfe
  • Anleitung zur Strukturierung der Lernsituation, Anleitung von sinnvollen Lerntechniken
  • Erarbeitung und Vermittlung sozialer Regeln, Sensibilisierung für Einhaltung dieser Regeln
  • Hilfe bei der Strukturierung des Tagesablaufs
  • Unterstützung und Hinführung zur Gesundheitsfürsorge: Körperpflege, Hygiene, Kleidung, äußeres Erscheinungsbild
  • Ermöglichen der Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten
  • gemeinsames Frühstück und Mittagessen

Struktur

Tagesstruktur mit Frühstück, Mittagessen, Hausaufgaben- und Lernzeit und verschiedenen Freizeitaktivitäten

Kosten

Die Kostenbeteiligung richtet sich bei der Eingliederungshilfe gemäß §§27, 32, 35a und 45 des SGB VIII nach dem Einkommen und Vermögen sowie nach der Familiensituation und den familiären Belastungen der Erziehungsberechtigten und wird vom Jugendamt festgelegt.

Kosten für Schulbesuch:
  • 89 Euro Schulgeld pro Monat (elfmal)

Personal

Pädagogisches und psychologisches Fachpersonal
 

Kontakt

Nicole Schulz
Tel. 08641 6279026
n.schulz@kjf-muenchen.de
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